Standardtarif für ältere Versicherte

Mit der Neuregelung des § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss) müssen die privaten Krankenversichrungen seit dem 1.7.1994 einen Standardtarif für ältere Versicherte anbieten. Nur dann dürfen die privaten Krankenversicherungen ihren vollversicherten Arbeitnehmern Bescheinigungen ausstellen, die diese zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses berechtigen. Wichtigste Vorgabe für diesen Tarif ist die Begrenzung auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherbar sind alle Personen ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in ihrem Unternehmen vollversichert waren. Die tariflichen Leistungen entsprechen weitestgehend denen der gesetzlichen Krankenversicherung, nu bei ambulanter ärztlicher Behandlung sowie bei Zahnbehandlung bleibt der Status des Privatpatienten erhalten. Es ist ein brancheneinheitlicher Tarif und wird von allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit identischen Leistungen und Beiträgen angeboten.


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