Sterbegeld

Bis Ende 2003 bestand In der gesetzlichen Krankenversicherung bestand bis Ende 2003 ein Anspruch auf Sterbegeld. Durch das seit dem 01.01.2004 geltende GKV-Modernisierungsgesetz wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die entstandene Leistungslücke kann durch eine private Sterbegeldversicherung geschlossen werden.


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