|
Studenten
Studenten sind längstens bis zum Abschluss des 14. Fachsemestersbzw. zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig (Ausnahmen wie z.B. beim 2. Bildungsweg sind möglich). Der Anspruch auf Familienversicherung geht allerdings vor endet aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab da muss sich der Student selbst gesetzlich versicher. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist zum Semesterbeginn möglich. |



