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Tarifwechsel
Entsprechend dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung möglich. Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neuen Teil das aktuelle Eintrittsalter und es findet eine neue Gesundheitsprüfung statt. |



