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Teilrente
Die Teilrente ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Bei reduzierter Arbeitszeit und entsprechendem Minderverdienst wird ein Teil der Altersrente in Anspruch genommen. Allerdings sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.Teilrenten werden mit einem Drittel, der Hälfte oder mit zwei Dritteln der Vollrente geleistet. Die Höhe der Teilrente hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach der bisherigen Verdienstsituation des Versicherten. |



