Tierhalterhaftpflichtversicherung



An einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt man einfach nicht vorbei, wenn man dem Risiko einer finanziellen Haftung für die vom Tier verursachten Schäden entgegnwirken möchte.
Durch diese ist man vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten geschützt.

Da größere Tiere, wie etwa Pferde oder Hunde, nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, im Gegensatz zu kleineren Tieren, wie etwa eine Katze oder Hamster, ist es ratsam eine Tierahftpflichtversicherung abtzuschließen. Sie berücksichtigt nicht nur auschließlich den Tierhalter, sondern auch Personen, denen man das Tier z.B. während eines Urlaubs zur Pflege gibt.

Einige Versicherungsgesellschaften hingegen versichern Fohlen und Welpen bis zu einem bestimmten Alter bereits automatisch.

Grundsätzlich ist bei Abschluss von Tierhalterhaftpflichtversicherungen unbedingt darauf zu achten, dass jeweils eine entsprechende Mindestdeckung bestimmt wird, denn ein Schaden in Form eines Verkehrsunfalls mit Unfallopfern, verursacht durch den eigenen Hund, kann sehr kostspielig werden und in die Millionen gehen.

Die Gewährleistung von Rabatten, unter der Voraussetzung, dass mehrere Tiere versichert werden, ist in der Regel unproblematisch

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