Unfallversicherung



Ein Bestandteil des Sozialversicherungssystems ist die Unfallversicherung (UV). Sie wird von den Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallkassen abgeführt. Diese sind unter dem Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) zusammengeschlossen. 

Gewisse Personengruppen, wie Beschäftigte, Kinder, Studenten und im helfenden Dienst tätige Personen sind pflichtversichert, andere - wie Unternehmer und Selbständige - können sich freiwillig versichern. Nach der Unfallgefahr des entsprechenden Gewerbezweiges bemisst sich die Risikoklasse, in die der Versicherungsnehmer eingestuft wird und nach der sich sein Beitrag bemisst. Aufgabe der UV ist die Verhütung von Krankheiten und Unfällen und das Wiederherstellen der Gesundheit Ihrer Mitglieder. Neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles erbringt die Unfallversicherung daher Leistungen im Bereiche der Aufsicht der Betriebe und der betrieblichen Unfallprävention und –aufklärung.


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