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Untersuchungspflicht
Auf Verlangen des Versicherers muss sich der Versicherungsnehmer durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. |
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Untersuchungspflicht
Auf Verlangen des Versicherers muss sich der Versicherungsnehmer durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. |