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Verkehrssicherungspflicht
Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man, dass die Person, die eine Gefahr schafft, auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Dritte vor Schäden zu schützen. So kennt man z.Bsp. die Streu-, Reinigungs- und Räumpflicht, aber auch die Pflicht, für ausreichende Beleuchtung von Fluren und Treppen zu sorgen, oder aber auch die Pflicht zur Absicherung von Baustellen. Nach § 823 BGB müssen Sie für den Schaden haften, wenn Sie diese Pflicht schuldhaft verletzt haben. |



