Vermögensschaden

Unter echte Vermögensschäden bezeichnet man Schäden, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind. Vermögensschäden, die mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, bezeichnet man als unechte Vermögensschäden. Diese werden durch die im Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden in der Haftpflichtversicherung geregelt. Möchte man den Versicherungsschutz auf echte Vermögensschäden oder auf das Abhandenkommen von Sachen ausdehnen, bedarf es einer besonderen Vereinbarung mit dem Versicherer.


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