Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Es handelt sich bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist für einen bestimmten Personenkreis aus dem Dienstleistungsbereich vorgesehen, denn der Versicherungsschutz ist für diejenigen gedacht, die aufgrund ihrer Tätigkkeit einen staren Einluss in das fremde Vermögensinteresse Dritter haben. 

Die Tätigkeit kann in Form von Beratung, Begutachtung, Prüfung, Verwaltung, Beurkundung oder Vollstreckung vollzogen werden. In diesem Zusammenhang bestehen gewisse vertraglich festgelegte Sorgfaltspflichten sobald man für Dritte tätig wird.

Werden diese Pflichten verletzt, z.B. durch die Fehlinterpretation einer bestimmten Situation, durch Versehen oder durch andere Fehler die versehentlich geschehen sind, muss derjenige mit seinem privaten Kapital einstehen bei finanziellen und wirtschaftlichen Folgen die am Vermögen eines Dritten entstanden sind.
In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Vermögensschaden. Dieser wird lediglich in der Berufshaftpflicht abgedeckt.

Der Vermögensschaden entsteht also dann, wenn ein Dritter einen finanziellen Schaden erleidetund es sich dabei auch um keinen Sach- bzw. Personenschaden handelt.  

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