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Verschuldenshaftung
In § 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung beschrieben. Es werden dort die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. z.Bsp. Verschulden, Rechtsgutverletzung, Deliktsfähigkeit, Adäquater Kausalzusammenhang, Widerrechtlichkeit. |



