|
Versicherungsfreiheit
Arbeitnehmer deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 3 Jahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Folge überschreitet, sind von der Versicherungspflicht befreit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei Arbeitgeberwechsel bzw. als Berufsanfänger tritt die Versicherungsfreiheit ein, wenn das Einkommen 3 Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgel-Grenze liegt. Die aus diesem Grund aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse. Ihre Mitgliedschaft endet nur, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit der Austritt erklärt wird. Erklärt der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht innerhalb dieser zwei Wochen, wird die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen. |



