Versicherungsjahr

Mölichkeiten, das Versicherungsjahr zu berechnen: 1. Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr, d.h. das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Die weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Das Versicherungsjahr wird jeweils vom technischen Versicherungsbeginn an gerechnet. 2. Versicherungsjahr ungleich Kalenderjahr, hier beginnt das erste Versicherungsjahr mit dem technischen Beginn und dauert dann 12 Monate. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt.


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