Waisenrente

Kinder haben Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben. Anspruch auf Vollwaisenrente besteht , wenn Kinder keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr haben. Allerdings muss der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.


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