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Wartezeiten
Wartezeiten sind bei Versicherungsbeginn abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen, Kindernachversicherung, Ehegattennachversicherung. Für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen die besonderen Wartezeiten acht Monate. Sie entfallen bei der Kindernachversicherung. Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen wie vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit an gewährt. |



