Widerrufsrecht

Beträgt die Laufzeit eines Versicherungsvertrag mehr als ein Jahr dann beträgt das Widerrufsrecht 14 Tage ab Unterzeichnung des Antrags. Der Widerruf ist wirksam, wenn er fristgemäß in schriftlicher Form abgesendet wurde. Unterbleibt die Belehrung über diese Frist, erlischt das Widerrufsrecht erst einen Monat nach Zahlung der Erstprämie. Widerrufs-, Rücktritts- und Widerspruchsfristen für Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben sich seit Dezember 2004 verlängert und betragen nun für alle Neuabschlüsse nach dem 08.12.2004 30 Tage.


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