Zahlungsverzug

Gerät ein Versicherter in Beitragsrückstand, verlieren er seinen Versicherungsschutz. Darauf muß in einem Mahnschreiben mit einer Fristsetzung von der Versicherungsgesellschaft hingewiesen werden (qualifiziertes Mahnverfahren). Werden die Beträge nicht nachgezahlt, wird in der Regel auch rückwirkend Leistungsanspruch nicht gewährt.


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