Zulage

Mit dem Altersvermögensgesetzes (AVmG), beschlossen 2001 mit der Rentenreform, wird die private Altersvorsorge (Riester-Rente) staatlich gefördert. Die Förderung geschieht über die Zahlung von Zulagen und Sonderausgabenabzug. Zulagen werden zusammen mit Beiträgen in den privaten Vorsorgevertrag eingezahlt.


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