Zurechnungszeit

Die Zurechnungszeit hat sozialen Charakter. Sie wird bei einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, bei einer Hinterbliebenenrente oder bei einer Erziehungsrente hinzugerechnet wenn der Versicherungsfall vorzeitig eintritt. Damit wird sichergetellt , dass ein junger Versicherter beim Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. Erwerbsunfähigkeit) nicht nur eine Kleinstrente erhält.


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