Zwangsvollstreckung

Das Verfahren, bei dem Leistungs- und Haftungsansprüche durch staatlichen Zwang verwirklicht werden, nennt man Zwangsvollstreckung. Hier müssen sich der Gläubiger (auch Vollstreckungsgläubiger genannt) und der Schuldner (auch Vollstreckungsschuldner genannt) auseinander setzen.


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