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Fahrlässigkeit
Es besteht ein Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht: Der Begriff der Fahrlässigkeit wird im Strafrecht auf die Person des Schuldners bezogen. Beurteilt wird, in welchem Maße jemand Einsicht und Fähigkeit in sein Handeln hatte. Im Zivilrecht handelt der fahrlässig (lt. § 276 BGB), wer die i...
Fahrzeughalter
Derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und auch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, nennt man Halter (oder auch Fahrzeughalter).
Familienversicherung
Der Begriff Familienversicherung regelt in der gesetzlichen Krankenversicherung die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder. Der Ehegatte und die Kinder sind mitversichert, wenn deren Gesamteinkommen im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Die Kinde...
Familienvorstand
Derjenige, der für die Aufsicht der Kinder verantwortlich ist, nennt man Familienvorstand. Dieser ist immer der Privathaftpflicht-Versicherte. Der Versicherte hat besonders im Hinblick auf eine mögliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB Versicherungsschutz.
Festbetrag
Arzneimittelfestbeträge bestehen seit 1989 und sollen die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vor überhöhten Arzneimittelpreisen schützen. Diese Festbeträge sind auch Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wird vo...
Firmenversicherung
Mit Ihr können Selbständige und Gewerbetreibende ihre Sachgüter schützen. Unter sie fallen meist Sachversicherungen jedoch werden auch, wie im Bereich der betriebliche Altersvorsorge, individuelle Konzepte aus der Personenversicherung angeboten. In den meisten Fällen wird eine Firmenrechtsschutz...
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung zu vergleichen. Die Anlagebeträge werden in verschiedene Aktien-, Geldmarkt- bzw. Rentenfonds investiert. Ein wesentlicher Vorteil dieser Versicherungsart, gegenüber der Kapital bildenden Lebensversicherung...
Fortführung, beitragsfreie
Private Rentenversicherung: Beitragsfreie Fortführung bedeutet in der Privaten Rentenversicherung, dass die Versicherung so weiterläuft, als ob weiterhin Beiträge entrichtet würden. Der Versicherer erreicht dies durch sofortige Aufstockung des vereinbarten Deckungskapitals.
Freiberufler
Als Freiberufler, kann man sich nach dem Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindesten 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Wer als Freiberu...
Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Eigenes Einkommen wird bei Bezug von Waisenrente erst angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert.
Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen, sich jährlich ändernden Rentenwertes.
Freie Heilfürsorge
Der Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung, die Freie Heilfürsorge, bezeichnet eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte während ihrer aktiven Dienstzeit. bezeichnet. Die Basis sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Lä...
Freistellungsauftrag
Kapitalerträge, für die ein Steuerpflichtiger eigentlich Kapitalertragsteuern zu zahlen hätte, bleiben im Rahmen der Freibeträge steuerfrei, wenn er dafür Freistellungsaufträge an die kapitalanlegenden Einrichtungen gibt.
Freiwillig Versicherte
Als freiwillig Versicherter kann man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wie einer privaten Krankenversicherung werden. Voraussetzungen sind, das Nichtbestehen der Versicherungspflicht, und damit ein Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Der Beitritt zur freiwillige...
Freiwillige Versicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich freiwillig versichern, wer nicht bereits pflichtversichert ist. Berechtigt ist jeder Deutsche, im In- und Ausland, alle Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und in Deutschland leben. Die Höhe des Beitrags ist frei wählbar.
Freiwilliger Beitrag
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, zahlt freiwillige Beiträge.
Fremdrenten
Nach dem Fremdrentengesetz können unter bestimmten Voraussetzungen ermäglicht unter bestimmten Voraussetzungen ausländische (fremde) Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Derartige Leistungen werden als Fremdrenten bezeichnet.
Förderungsberechtigter
Förderungsberechtigter ist, wem im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages (Riester-Rente) svermögensgesetz (AvMG)