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Landesversicherungsanstalt (LVA)
Die 23 Landesversicherungsanstalten im Bundesgebiet sind Träger der Rentenversicherung der Arbeiter sofern sie nicht einer Sonderversicherungsanstalt (z.B. Knappschaft) angehören. Ab 01.10.2005 treten die bisherigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Namen der Deutsc...
Lebensversicherung
In mehreren Variationen dient die Lebensversicherung zum eigenen finanziellen Schutz. Um weitere Angebote und Informationen für Ihre Lebensversicherung zu erhalten fragen Sie hier an.
Leibrente
Leibrente ist Rente auf das Leben einer Person. Es gibt sie als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente) und als gekürzte Leibrente (z.B. Berufsunfähigkeitsrente). Zeitrenten werden dagegen für einen vertraglich festgelegten Zeitraum bezahlt und sind nicht an das Leben einer Person gebunden.
Leistungseinschränkungen
Für Versicherungen müssen Risiken kalkulierbar sein, daher sich bestimmte Ereignisse, z. B. Krieg, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Lohnabzugsverfahren
Im Lohnabzugsverfahren ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile der Pflicht-beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einzubehalten. Er führt diese zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeit...
Lohnersatzleistung
Lohnersatzleistungen sind z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und sind Leistungen der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Arbeitsamt z.B.)
Lohnfortzahlung
Luftfahrthaftpflichtversicherung
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Segel- und Motorflugzeuge, für Schirmdrachen, Flugdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.