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Überforderungsklausel
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Härtefallregelungen in der Überforderungsklausel zusammengefasst. Werden Versicherte unzumutbar belastet, erhalten sie eine kostenfreie Regelversorgung. Eine unzumutbare Belastung liegt z. B. vor, wenn das monatliche Bruttoeinnahmen unter einer b...
Überführungskosten
Die Überführungskosten nach Todesfall aus dem Ausland übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Kosten darf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen. Bei privat Voll- und Zusatzversicherten kann diese Leistung in den Tarifbedingungen vorgesehen sein.
übertragung
Die Übertragung des angesammelten Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag, der so genannten Riester-Rente, auf einen Vertrag desselben Förderberechtigten ist jederzeit möglich.
Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Als Übertritt bezeichnet man den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten. Beim Übertritt von der gesetzlichen Krankenversicherung wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung: die Private Krankenversicherung schließt unmittelbar an di...